44 laufender Probezeit, weshalb zu prüfen ist, ob die damals bedingt ausgesprochene Geldstrafe zu widerrufen ist. Aus dem Strafregisterauszug (pag. 526 ff.) geht hervor, dass der Beschuldigte bereits zu mehreren bedingten sowie zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt wurde, wobei er sich offenkundig weder durch eine bedingte noch eine unbedingte Geldstrafe vor weiterer Delinquenz abhalten liess.