Infolge des Gesagten ergibt sich eine gedankliche gesamthafte Übertretungsbusse von CHF 1'300.00. Davon abzuziehen ist die bereits mit Strafbefehl vom 30. Oktober 2023 ausgefällte Busse von CHF 400.00 (pag. 529). Damit ergibt sich für die vorliegend zu beurteilenden Übertretungen eine Busse von CHF 900.00 als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 30. Oktober 2023, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf neun Tage festgesetzt wird. V. Widerruf