Richtlinien ist i.d.R. von einer Bussenhöhe von CHF 300.00 auszugehen, wobei Grund und Dauer des Nichtbeherrschens bzw. der Unaufmerksamkeit zu berücksichtigen gilt. Da in casu aufgrund der konkreten Verkehrssituation im dichten Stadtverkehr eine massiv erhöhte Gefährdung der anderen Strassenverkehrsteilnehmer gegeben war, erscheint es angemessen, eine höhere Busse im Umfang von CHF 500.00 zu veranschlagen.