42 Aufmerksamkeit Folgendes aus (S. 47 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 402 f.): Die Einsatzstrafe ist mit der einfachen Verkehrsregelverletzung zu bilden. Gemäss den VBRS- Richtlinien ist i.d.R. von einer Bussenhöhe von CHF 300.00 auszugehen, wobei Grund und Dauer des Nichtbeherrschens bzw. der Unaufmerksamkeit zu berücksichtigen gilt.