172ter Abs. 1 StGB (vgl. E. 12 hiervor), wofür ebenfalls eine Busse auszusprechen bzw. mit den vorgenannten Schuldsprüchen eine Gesamtbusse zu bilden ist. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass der Beschuldigte durch die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland am 30. Oktober 2023 u.a. wegen versuchten Diebstahls mit einem geringfügigen Vermögenswert und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz mit Strafbefehl zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00 verurteilt wurde (pag. 529).