524 f.). Aktuell konsumiert der Beschuldigte gemäss eigenen Angaben Drogen (Heroin und Kokain), wobei er anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung vom 9. Dezember 2024 angab, in den letzten zwei-drei Monaten versucht zu haben, seine Sucht in den Griff zu bekommen (pag. 537 Z. 6 ff.). Er besitzt den Ausweis C (Niederlassungsbewilligung), welcher bis zum 15. Januar 2024 gültig war (pag. 490). Der Beschuldigte hat keine Verlängerung der Kontrollfrist seiner Niederlassungsbewilligung beantragt (vgl. pag. 490). Gemäss Strafregisterauszug vom 26. November 2024 (pag. 526 ff.) ist der Beschuldigte mehrfach vorbestraft.