538 Z. 36 ff.). Vom 13. März 2023 bis zum 20. März 2023 bezog der Beschuldigte Sozialhilfe im Umfang von CHF 4'775.30 (pag. 490). Zurzeit bezieht er keine Sozialhilfe (pag. 538 Z. 23 ff.). Der Beschuldigte ist ledig und hat keine Kinder (pag. 18 / pag. 40, pag. 141, 260 f., 280 f., 314 ff., 490). Aus dem Betreibungsregisterauszug vom 26. November 2024 geht hervor, dass gegen den Beschuldigten drei Betreibungen im Gesamtbetrag von CHF 16'150.50 eingeleitet wurden und vier Verlustscheine von insgesamt CHF 8'716.05 gegen ihn vorliegen.