Bei erhöhtem Gefährdungspotential (bspw. Unfall, längerer Fahrt oder dichtem Verkehr) ist eine Strafe in Höhe von 50 Strafeinheiten vorgesehen. Vorliegend ist eine erhöhtes Gefährdungspotential zu bejahen, denn der Beschuldigte fuhr im städtischen Gebiet auf einer stark befahrenen Strasse und kollidierte unmittelbar vor einem Fussgängerstreifen und bei einer roten Ampel in das voranstehende Fahrzeug. Zudem fuhr der Beschuldigte unter Einfluss von Kokain und Morphin.