Zudem waren sein Gang beim Aussteigen schwankend, seine zeitliche und örtliche Orientierung gestört, seine Reaktionen verlangsamt und seine Sprache lallend (Polizeiprotokoll bei Verdacht auf Fahrunfähigkeit pag. 74). Die beiden Autofahrerinnen, in deren Wagen der Beschuldigten gefahren war, beschrieben den Beschuldigten ebenfalls als in einem schlechten Zustand (torkelnd, müde; pag. 61 und 65). Das Tatverschulden des Beschuldigten ist mit Blick auf den weiten Strafrahmen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe immer noch als leicht anzusehen.