56). Betreffend Art und Weise der Herbeiführung der Rechtsgutverletzung bzw. die Verwerflichkeit des Handelns (kriminelle Energie) ist darauf hinzuweisen, dass der Beschuldigte auf die Polizei einen völlig apathischen Eindruck machte und innerhalb von zwei Minuten sitzend im Auto einschlief (pag. 67 «Abarbeitung des Beschuldigten»). Zudem waren sein Gang beim Aussteigen schwankend, seine zeitliche und örtliche Orientierung gestört, seine Reaktionen verlangsamt und seine Sprache lallend (Polizeiprotokoll bei Verdacht auf Fahrunfähigkeit pag.