17.5.2 Subjektive Tatkomponenten Subjektiv handelte der Beschuldigte mit direktem Vorsatz, was jedoch tatbestandsimmanent und daher neutral zu gewichten ist. Er handelte wohl aus Bequemlichkeit und die Tat wäre ohne Weiteres vermeidbar gewesen. Die subjektiven Tatkomponenten sind insgesamt neutral zu werten. 17.5.3 Asperierte Strafe Demzufolge ist für das Führen eines Motorfahrzeuges trotz entzogenem Führerausweis von einer Strafe von 20 Tagen Freiheitsstrafe auszugehen. Diese Strafe ist mit rund 2/3, ausmachend gegen 15 Tage, asperierend zu berücksichtigen. Somit resultiert eine vorläufige Gesamtfreiheitsstrafe von 115 Tagen.