36 15 Tage, asperierend zu berücksichtigen. Damit resultiert eine vorläufige Gesamtfreiheitsstrafe von 100 Tagen. 17.5 Asperation für das Führen eines Motorfahrzeuges trotz entzogenem Führerausweis gemäss Ziff. I.4.1 der AKS 17.5.1 Objektive Tatkomponenten In Bezug auf das Ausmass der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsgutes ist zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte am 18. Dezember 2021 einen Personenwagen führte, obwohl ihm der Führerausweis entzogen worden war.