17.4.3 Asperierte Strafe Demzufolge ist für den Hausfriedensbruch von einer Freiheitsstrafe von 30 Tagen auszugehen. Diese Strafe ist aufgrund des engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs zum Diebstahl gemäss Ziff. I.1.2. der AKS mit 1/2, ausmachend