33 17. Gesamtfreiheitsstrafe 17.1 Einsatzstrafe für den Diebstahl gemäss Ziff. I.1.2. der AKS 17.1.1 Objektive Tatkomponenten In Bezug auf das Ausmass der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsgutes ist zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte ein Leder-Portemonnaie mit Bargeld von CHF 600.00, eine Identitätskarte, einen Führerausweis sowie drei Bankkundenkarten wegnahm. Der Wert des Deliktsguts betrug gesamthaft CHF 969.90. Betreffend