Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, wegen Hausfriedensbruchs, wegen Führens eines Motorfahrzeuges ohne Berechtigung (trotz entzogenem Führerausweis) und wegen Führens eines Motorfahrzeuges in fahrunfähigem Zustand eine Gesamtfreiheitsstrafe auszufällen ist. Für den geringfügigen Diebstahl, den geringfügigen betrügerischen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, die Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und die einfache Verletzung der Verkehrsregeln ist zudem eine (Ge- samt-)Busse festzusetzen (vgl. E. 22 hiernach).