32 24. März 2016 bedingt ausgesprochene Geldstrafe widerrufen wurde. Die Verurteilung am 13. November 2019 durch die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura- Seeland wegen SVG-Widerhandlungen (Führen eines Motorfahrzeuges trotz Entzug des Führerausweises; Fahren in fahrunfähigem Zustand) zu einer bedingt ausgesprochenen Geldstrafe und die hier zu beurteilenden neuen Widerhandlungen, u.a. wiederum wegen gleich gelagerter SVG-Widerhandlungen, zeigen, dass weder bedingt noch unbedingt ausgesprochene Geldstrafen den Beschuldigten bis anhin davon abgehalten haben, weiter zu delinquieren.