schwerste Delikt. Gründe für ein Über- oder Unterschreiten des ordentlichen Strafrahmens sind nicht ersichtlich. Die Kammer erachtet für diesen Diebstahl sowie auch für die weiteren Delikte, für welche theoretisch eine Geldstrafe ausgesprochen werden könnte, die Ausfällung einer Freiheitsstrafe als angezeigt. Die Verurteilungen wegen Diebstahls, wegen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage und wegen Hausfriedensbruchs stehen in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang. Der Beschuldigte beging diese Delikte innerhalb kurzer Zeit und zur Finanzierung seines Drogenkonsums. Zudem wurde der Beschuldigte gemäss Strafregisterauszug vom 26. November 2024 (pag.