Die Stellung des Strafantrages am 06.05.2021 durch C.________ ist erkennbar in einem geschäftlichen Kontext erfolgt. Ausgangspunkt bildete das Eindringen eines Nichtberechtigen in die Geschäftsräumlichkeiten der L.________(Geschäft) GmbH. Dort kam es dann zur Wegnahme resp. zum Diebstahl des Portemonnaies zum persönlichen Nachteil von C.________. Auch wenn das Strafantragsformular (pag.