Wie sich aus dem aktenkundigen Strafantragsformular (pag. 30) ergibt, wurde dort als «Geschädigt» jedoch nicht die L.________(Geschäft) GmbH, sondern C.________ aufgeführt. Zu prüfen ist, ob in casu ein gültiger Strafantrag des Inhabers des Hausrechts vorliegt. Eine Konsultation des schweizerischen Handelsregisters ergibt, dass C.________ im Tatzeitpunkt, d.h. am 06.05.2021, sowohl Gesellschafter als auch Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, der L.________(Geschäft) GmbH war (Hinweis: diese juristische Person ist nicht zu verwechseln mit der AI.________ GmbH in R.________ (Ort)).