12. Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (mit geringem Vermögenswert) 12.1 Würdigung durch die Vorinstanz Die Vorinstanz brachte anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vorfrageweise einen rechtlichen Würdigungsvorbehalt an und stellte in Aussicht, den Vorwurf gemäss Ziff. I.2.2. der Anklageschrift vom 26. Juli 2022 als geringfügiges Vermögensdelikt nach Art. 172ter StGB zu würdigen und mangels gültigen Strafantrags einzustellen (pag. 308). Die Vorinstanz stellte das Verfahren in diesem Punkt schliesslich mit folgender Begründung ein (S. 9 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag.