311 Z. 1 ff.). Der Mann sei wie ein Vertreter mit schöner Schale, also einer schwarzen Hose und einem schwarzen Kittel, gekleidet gewesen und habe eine schwarze Mappe unter dem Arm gehabt (pag. 33; pag. 309 Z. 29 und 38 f.; pag. 311 Z. 12 ff.). D.________ schilderte somit auch Nebensächlichkeiten, wie etwa das Tragen einer Mappe. Ferner wirken ihre Aussagen selbsterlebt. So sagte sie bspw., sich überlegt zu haben, was der Mann in diesem Haus gemacht habe und, ob dieser vielleicht ein neuer Freund einer Mitbewohnerin sei (pag. 309 Z. 39 f.). Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung erschien der Beschuldigte ähnlich wie von D._____