Detailliert sind die Aussagen von D.________ weiter in Bezug auf die Beschreibung des Mannes, den sie damals vor der L.________(Geschäft) gesehen habe. So sagte sie, es handele sich beim Mann, den sie gesehen habe, um den Mann auf dem Ausländerausweis (pag. 134), wobei er zum Tatzeitpunkt aber längere, gewellte Haare als auf dem Foto gehabt habe (pag. 33). Zwar war sich D.________ bei der Fotovorweisung nicht ganz sicher, ob es der Mann auf dem Foto Nr. 2 oder Nr. 3 gewesen war, tendierte aber bereits damals zur Nr. 3 und somit zum Beschuldigten (pag. 33).