544 Z. 23 ff.). Die Erklärung mit dem Pfand brachte der Beschuldigte zum einen erstmals an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung und somit erst bei seiner zweiten Einvernahme vor, zum anderen scheint sie sehr weithergeholt und abwegig. So gab der Beschuldigte auf Frage, wie sich die Geschichte mit dem Pfand ergeben habe an, er sei einfach da reingegangen und habe gesagt: «Ich brauche CHF 20.00, können Sie mir helfen? Dafür lasse ich Ihnen meinen Ausweis da.» (pag. 321 Z. 26 ff.). Insgesamt machte der Beschuldigte somit unterschiedliche und wenig glaubhafte Aussagen. Aus diesen Aussagen geht namentlich nicht nachvollziehbar hervor, weshalb unter der Jacke von †C._