19 erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 12. Juni 2023 brachte der Beschuldigte neu vor, er könne sich das nur so erklären, dass ihm jemand habe schaden wollen und das irrtümlicherweise dort abgelegt habe, um eine falsche Fährte zu legen. Er könne ungefähr herleiten, wer den Diebstahl begangen habe und ihm dies anhängen wolle. Es sei aber nicht seine Aufgabe auszusagen, wer dies gewesen sei (pag. 321 Z. 38 ff.; pag. 322 Z. 1 ff.).