sein Ausweis C (Niederlassungsbewilligung) und die beim Diebstahl vom 26. April 2021 entwendete Bankkarte der Zivilklägerin befunden haben, überzeugen allerdings nicht und variieren. So gab der Beschuldigte anlässlich der delegierten Einvernahme vom 30. Juni 2021 an, sein Ausweis fehle ihm schon seit drei Monaten bzw. ca. acht Wochen (pag. 41 Z. 76 und 82 ff.). Er habe schon einen Ausweisverlust melden wollen (pag. 43 Z. 154 f.). Die Bankkarte der Zivilklägerin habe er ziemlich bald, nachdem er sie gefunden und damit Geld abgehoben habe, weggeworfen (pag. 41 Z. 79 ff. und 88 f.).