eine Kopie dieses Ausweises wurde dem Anzeigerapport vom 21. Juli 2021 beigelegt) sowie eine Bankkarte der Zivilklägerin gefunden wurden. Diese Bankkarte stamme aus einem Einschleichdiebstahl aus einem PW (pag. 27 «Spuren»; pag. 28 «Meldungseingang»). Im Leder-Portemonnaie seien Bargeld in der Höhe von CHF 600.00, eine Identitätskarte lautend auf