320 Z. 39 f.; pag. 321; pag. 322 Z.17 f. und Z. 31 ff.; pag. 543 Z. 29 ff.). 10.3 Objektive Beweismittel Der Kammer liegt zur Beurteilung dieser zwei angeklagten Sachverhalte der Anzeigerapport vom 21. Juli 2021 vor (pag. 26 ff.). Aus diesem geht im Wesentlichen hervor, dass am Tatort, d.h. in der L.________(Geschäft), unter der Jacke von †C.________, der Ausländerausweis (Ausweis C; Niederlassungsbewilligung) des Beschuldigten (pag. 134; eine Kopie dieses Ausweises wurde dem Anzeigerapport vom 21. Juli 2021 beigelegt) sowie eine Bankkarte der Zivilklägerin gefunden wurden.