Dem Beschuldigten wird vorgeworfen in der Absicht, sich unrechtmässig, d.h. ohne einen Anspruch zu haben, zu bereichern, im Innern des Geschäfts L.________ aus der Jackentasche von †C.________ ein schwarzes Leder-Portemonnaie samt Inhalt (Bargeld in der Höhe von CHF 600.00, eine Identitätskarte lautend auf †C.________, einen Führerausweis lautend auf †C.________ und drei Bankkundenkarten [der AG.________, AH.________ und I.________], alle drei lautend auf †C.________) zur Aneignung weggenommen zu haben. Der Deliktsbetrag beim Vorwurf des Diebstahls beläuft sich gemäss Anklageschrift auf CHF 969.90 (pag.