10. Vorwürfe des Hausfriedensbruchs gemäss Ziff. I.3. und des Diebstahls gemäss Ziff. I.1.2. der Anklageschrift vom 26. Juli 2022 Dem Beschuldigten wird Hausfriedensbruch vorgeworfen, begangen am 6. Mai 2021 um ca. 06:45 Uhr an der K.________ (Adresse), indem er in die L.________(Geschäft) gegen den Willen der Berechtigten, der L.________(Geschäft) GmbH, eingedrungen sei (pag. 194). Weiter soll der Beschuldigte einen Diebstahl begangen haben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen in der Absicht, sich unrechtmässig, d.h. ohne einen Anspruch zu haben, zu bereichern, im Innern des Geschäfts L.___