der Karten- bzw. Kontolimite der Zivilklägerin nicht mehr möglich war. Die 17 Strafverfolgungsbehörden unterliessen es jedoch, hierzu Abklärungen zu treffen oder dies in den Akten zu dokumentieren. Dies kann sich nicht zulasten des Beschuldigten auswirken. 9.4 Fazit und Beweisergebnis der Kammer Es ist erstellt, dass der Beschuldigte am 27. April 2021 mit der Visakarte der Zivilklägerin Bargeld abgehoben hat.