9. Vorwurf des betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage gemäss Ziff. I.2.2. der Anklageschrift vom 26. Juli 2022 Dem Beschuldigten wird betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, begangen am 27. April 2021, ca. 15:17 Uhr, an der H.________ (Adresse), I.________ (Bank), z.N. der Zivilklägerin vorgeworfen, indem (pag. 193): der Beschuldigte in der Absicht, sich unrechtmässig, d.h. ohne einen Anspruch zu haben, zu bereichern, mit der Visakarte der I.________(Bank), lautend auf G.________, und dem dazugehörigen PIN, unberechtigt CHF 20.00 am Bankomaten der I.________ (Bank) bezog. Deliktsbetrag: CHF 20.00