Allerdings liegt den Videoaufnahmen der I.________(Bank) (pag. 99) ein Schreiben bei, in welchem die I.________(Bank) darauf hinweist, dass die Uhren der Buchhaltungssysteme und der Überwachungskameras nicht synchronisiert seien. Es bestehe daher bei der Verbindung von bestimmten Bezügen zu Bildern und der Zeit eine gewisse Unsicherheit. Gemäss Editionsverfügung vom 10. Mai 2021 (pag. 93 f.) wurde das Videomaterial vom 26. April 2021 für den Zeitraum von zehn bzw. vom 27. April 2021 für den Zeitraum von fünf Minuten ediert.