Dies wäre für eine Drittperson dank der PIN-Codes, welche sich neben der Visakarte ebenfalls in der Handtasche bzw. im Portemonnaie befunden haben, ein Leichtes gewesen wäre. Ein Bargeldbezug einer Drittperson wäre auch deshalb zu erwarten gewesen, weil sich in der Handtasche bzw. im entwendeten Portemonnaie kein Bargeld befand (vgl. pag. 12 und die vorangehenden Ausführungen) und folglich die Drittperson gar keine Beute gemacht hätte.