14 stahl stattgefunden habe, gewesen. Es sei schon vor 16:30 Uhr, vor 16:00 Uhr oder 17:00 Uhr gewesen, als er die Tasche gefunden habe (pag. 319 Z. 17 ff.). Oberinstanzlich bestätigte der Beschuldigte, die Handtasche in einem Gebüsch vor der Wohnung eines Kollegen gefunden zu haben. Die Handtasche habe dagelegen mit dem Portemonnaie, den Karten und dem PIN-Code im Portemonnaie drin. Er kenne die Adresse nicht, könne es aber auf der Karte zeigen und beschrieb grob, wo sich diese Wohnung befinde (pag. 542 Z. 31 ff.).