12 ins Auto der Geschädigten begangen hat: Es wurden am Tatort selber insbesondere weder DNA-Spuren des Beschuldigten noch andere objektive Beweismittel sichergestellt, die ihn tatsächlich als Täter überführen würden. Bemerkenswert ist auch, dass die polizeilichen Ermittlungen gestützt auf die Videoaufnahmen des Bankautomaten der I.________ (Bank) ergeben haben, dass am 26.04.2021 um ca. 20:30 Uhr nicht der Beschuldigte, sondern eine unbekannte männliche Person eine Abhebung getätigt hat.