gar als wahrscheinlich erscheinen. Dazu passt, dass der Beschuldigte gemäss eigenen Aussagen zu dieser Zeit arbeitslos war, keinen festen Wohnsitz hatte und aufgrund seiner Drogenabhängigkeit einem steten Druck ausgesetzt gewesen sei dürfte, die für die Beschaffung der Drogen nötige Finanzierung sicherzustellen. Im Sinne klassischer Beschaffungskriminalität und zugleich nach dem Motto «Gelegenheit macht Diebe» eine Handtasche aus einem unverschlossenen Auto zu entwenden resp.