8. Vorwurf des Diebstahls gemäss Ziff. I.1.1. der Anklageschrift vom 26. Juli 2022 Dem Beschuldigten wird Diebstahl, begangen am 26. April 2021, zwischen ca. 16:00 Uhr und ca. 16:30 Uhr, an der J.________ (Adresse), z.N. der Zivilklägerin vorgeworfen, indem (pag. 191 f.): der Beschuldigte, in der Absicht, sich unrechtmässig, d.h. ohne einen Anspruch zu haben, zu bereichern, aus dem unverschlossenen Fahrzeug von G.________ deren Handtasche mit einem Fahrzeugschlüssel für einen S.________ (Automarke), einen Fahrzeugschlüssel für eine Vespa der Marke T.________ und einem Portemonnaie der Marke U.