I. des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs, der Freispruch von der Anschuldigung des Diebstahls gemäss Ziff. II. des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs sowie die Schuldsprüche wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs gemäss Ziff. III.1. und III.4. des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs. Weiter zu überprüfen sind die Sanktion (Ziff. III. Verurteilung Ziff. 1. und 2. des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs), der Verzicht auf die Anordnung einer Landesverweisung (Ziff. III. Verurteilung Ziff. 3. des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs) sowie die Kosten- und Entschädigungsfolgen.