zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten; 2. zu einer Übertretungsbusse von CHF 1'000.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen); 3. zu einer Landesverweisung von 5 Jahren (mit Ausschreibung im Schengener Informationssystem); 4. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine angemessene Gebühr gemäss Art. 21 VKD). IV. Im Weiteren sei zu verfügen: