3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 23. September 2024; pag. 501 ff.), ein aktueller Leumundsbericht inklusive Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 17. September 2024; pag. 496 ff.), ein Betreibungsregisterauszug (datierend vom 13. September 2024; pag. 493 ff.) sowie ein ergänzender Bericht hinsichtlich der Prüfung der strafrechtlichen Landesverweisung bei der Stadt P.________, Bereich Migration (datierend vom 22. August 2024; pag. 490 f.) über den Beschuldigten eingeholt.