Am 9. Dezember 2024 wurde die neu angesetzte oberinstanzliche Verhandlung eröffnet und die Abwesenheit des Beschuldigten festgestellt. Seine Verteidigerin gab bekannt, seit dem letzten Verhandlungstermin keine Nachricht vom Beschuldigten mehr erhalten zu haben und er habe auf ihre Kontaktversuche nicht reagiert. Der Beschuldigte erschien sodann mit einer Verspätung von knapp 10 Minuten zur oberinstanzlichen Verhandlung (pag. 531 ff.).