Zudem wurde beschlossen, dass der Beschuldigte innert 5 Tagen ein Arztzeugnis für den ursprünglichen Verhandlungstermin einzureichen hat (pag. 511.4). Infolgedessen wurde mit Vorladung vom 3. Oktober 2024 die Verhandlung neu auf den 9. Dezember 2024 angesetzt und verfügt, dass der Beschuldigte innert 5 Tagen ein Arztzeugnis für den ursprünglichen Verhandlungstermin vom 1. Oktober 2024 einzureichen hat (pag. 512 ff.). Mit Verfügung vom 14. Oktober 2024 wurde festgestellt, dass innert Frist kein Arztzeugnis des Beschuldigten eingelangt ist.