6 digte umgehend ein Arztzeugnis für den Verhandlungstag einzureichen habe. Die Kammer beschloss daraufhin, die Verhandlung infolge Abwesenheit des Beschuldigten abzusetzen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut anzusetzen. Zudem wurde beschlossen, dass der Beschuldigte innert 5 Tagen ein Arztzeugnis für den ursprünglichen Verhandlungstermin einzureichen hat (pag.