1. Der von der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland mit Urteil BJS ________ vom 13.11.2019 für eine Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je CHF 140.00, ausmachend CHF 4'900.00, gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen, die Strafe ist zu vollziehen. 2. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduzieren sich die Verfahrenskosten um CHF 150.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 150.00. V. [amtliche Entschädigung] VI. A.________ wird in Anwendung von Art. 41 OR sowie Art. 126 StPO weiter verurteilt: