4. Zu den auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten (7/8), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 4'068.75 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 4’006.25, insgesamt bestimmt auf CHF 8'075.00. [Zusammensetzung der Verfahrenskosten] Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 875.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 7'950.00. IV.