4 gericht Berner Jura-Seeland innert derselben Frist eine schriftliche Bestätigung seiner Anmeldung beizubringen. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 1'000.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 10 Tage festgesetzt. 3. Auf die Anordnung einer Landesverweisung wird verzichtet (Art. 66a Abs. 2 StGB).