verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten. Die Polizeihaft von einem Tag (18.12.2020) wird im Umfang von einem Tag auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. Für die Dauer der Probezeit wird eine Bewährungshilfe angeordnet. A.________ wird weiter die Weisung erteilt, sich bis spätestens 30.07.2023 beim Sozialdienst der Stadt Q.________, zum Bezug von Sozialhilfe anzumelden. A.________ hat dem Regional-