4. des Hausfriedensbruchs, begangen am 06.05.2021 um ca. 06:45 Uhr an der K.________ (Adresse), L.________(Geschäft), zum Nachteil der L.________(Geschäft) GmbH resp. von C.________ (†) (Ziff. 3 der Anklage), 5. der Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, mehrfach begangen am 18.12.2020 um 09:00 Uhr an der O.________ (Strasse), durch 5.1. Fahren ohne Berechtigung (Ziff. 4.1. der Anklage), 5.2. Führen eines Motorfahrzeuges in fahrunfähigem Zustand (Ziff. 4.2. der Anklage), 5.3 einfache Verletzung der Verkehrsregeln durch mangelnde Aufmerksamkeit (Ziff. 4.3. der Anklage),