Das Strafverfahren gegen A.________ wegen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage (geringfügiges Vermögensdelikt), angeblich begangen am 27.04.2021, ca. um 15:17 Uhr an der H.________ (Adresse), I.________ (Bank), zum Nachteil von G.________ (Deliktssumme: CHF 20.00; Ziff. 2.2. der Anklage), wird mangels eines gültigen Strafantrags eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird freigesprochen