5. Für die Beurteilung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege werden keine Verfahrenskosten erhoben. 6. Es wird keine Entschädigung ausgerichtet. 7. Zu eröffnen: - dem Verurteilten/Beschwerdeführer - der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern - der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern Mitzuteilen: - dem Amt für Justizvollzug des Kantons Bern, Bewährungs- und Vollzugsdienste Bern, 5. Februar 2025 Im Namen der 2. Strafkammer Der Präsident i.V.: